Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Busfahrten
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Busfahrten
§ 1 Gültigkeit
Diese AGB regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Union Auswärts und den Teilnehmern der Busfahrt (im Folgenden „Teilnehmer“ genannt).
Mit der Buchung und Bezahlung der Fahrt akzeptieren die Teilnehmer diese Bedingungen.
§ 2 Buchung und Bezahlung
Bezahlung im Bus:
Eine Bezahlung vor Ort im Bus ist nur möglich, wenn dies bei der Buchung ausdrücklich als Option angegeben wurde.
Die Bezahlung hat in bar und passend zu erfolgen. Eine Zahlungsbestätigung kann auf Wunsch ausgestellt werden.
Bezahlung per Überweisung oder PayPal:
Bei Bezahlung per Überweisung oder PayPal muss der Betrag innerhalb der angegebenen Frist auf dem entsprechenden Konto eingehen.
Die Buchung wird erst nach Zahlungseingang verbindlich. Die Kontodaten werden nach der Buchung mitgeteilt.
§ 3 Verhaltensregeln im Bus und rund um die Fahrt
Nichtraucher-Regel:
Im gesamten Bus, einschließlich der Toiletten (sofern vorhanden), besteht ein striktes Rauchverbot.
Dies gilt auch für E-Zigaretten und andere elektronische Rauchgeräte.
Raucherpausen werden vom Busfahrer oder Busbegleiter festgelegt.
Sauberkeit und Ordnung:
Die Toiletten sind so zu hinterlassen, wie sie vorgefunden wurden.
Jeder Teilnehmer ist für die Sauberkeit seines Platzes verantwortlich. Müll ist an den dafür vorgesehenen Stellen zu entsorgen.
Sicherheit während der Fahrt:
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Freihalten der Gänge: Die Gänge im Bus müssen während der Fahrt stets frei bleiben, um die Sicherheit aller Mitreisenden zu gewährleisten.
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Anschnallpflicht: In Deutschland besteht eine gesetzliche Anschnallpflicht in Reisebussen. Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, sich anzuschnallen.
Sollte der Bus von der Polizei kontrolliert werden und ein Teilnehmer nicht angeschnallt sein, trägt dieser die anfallende Strafe von 60 Euro selbst.
Weder der Veranstalter noch das Busunternehmen übernehmen diese Kosten. -
Verhalten bei Doppelstockbussen: Bei Bussen mit zwei Etagen sind die Treppen und der obere Treppenbereich stets freizuhalten.
Das Herumlaufen auf dem oberen Deck ist während der Fahrt nicht gestattet.
Pyrotechnik und ähnliche Gegenstände:
Die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen jeglicher Art, einschließlich Bengalfackeln, Rauchfackeln, Regenschirm-Rauchpumpen und ähnlichen Geräten,
ist auf Rastplätzen, Parkplätzen am Stadion und in der Nähe des Busses strengstens untersagt.
Sollte der Bus durch die Zündung solcher Gegenstände beschädigt werden oder jemand in der Nähe des Busses diese zünden, wird die betreffende Person von der Fahrt ausgeschlossen.
Unsere privaten Ordner besitzen die behördlich anerkannte Sachkundeprüfung nach § 34a GewO und sind berechtigt, entsprechende Kontrollen durchzuführen.
§ 4 Mitführen von Alkohol
Die Mitnahme von hochprozentigen Spirituosen ist nicht gestattet.
Niedrigprozentige alkoholische Getränke (z. B. Bier, Wein, Sekt) dürfen in geringen Mengen mitgeführt werden.
Stark alkoholisierten Personen kann die Mitfahrt verweigert werden.
§ 5 Rücktritt und Stornierung
Bei einer Stornierung der Buchung durch den Teilnehmer wird der Reisepreis nicht erstattet,
es sei denn, es kann rechtzeitig ein Ersatzteilnehmer gefunden werden.
Bei verspätetem Erscheinen am Abfahrtsort erfolgt keine Erstattung.